Entsprechend dem Statut besteht die Konsumgenossenschaft Kastelruth aus den Organen Vollversammlung und Verwaltungsrat. Die Vollversammlung ist die Versammlung der Mitglieder, welche mindestens ein Mal pro Jahr durchgeführt wird. Ihr unterliegt unter anderem die Genehmigung der Bilanz und die Wahl des Verwaltungsrates. Dieser wird im Rhythmus von drei Jahren bestellt und besteht aus sieben Personen. Seit 2020 setzt er sich wie folgt zusammen:
Der Gründung einer Genossenschaft eilt immer der Wunsch voraus, gemeinsame Ziele zu erreichen und Kräfte zu bündeln. Der Zweck der vielen unterschiedlichen Genossenschaften ist aber grundverschieden. Konsumgenossenschaften und Bezugsgenossenschaften haben in erster Linie den Zweck, die Nahversorgung zu gewährleisten, indem sie für deren Mitglieder und Kunden Waren anbieten. Wie alle Genossenschaften sind sie nicht gewinnorientiert, vielmehr haben sie das Ziel, sichere und hochwertige Produkte zu angemessenen Preisen zu garantieren.
Mo - Sa: 07:30 – 12:30 und 15:00 – 19:00 Uhr
Samstag Nachmittag geöffnet!